Anlieger frei

Anlieger frei "Markgrafen Ecke Schneckenburg"

Wann gilt man als Anlieger, wenn das Verkehrszeichen 'Anlieger frei' aufgestellt ist? Eine gesetzliche Definition des Anliegers gibt es nicht. Letztlich müssen die Gerichte entscheiden, wer als Anlieger bevorzugt wird. Wie sehen die einschlägigen Urteile aus? Man kann es sich leicht machen und sagen: Anlieger ist jemand, der in der gesperrten Straße ein "Anliegen" hat. Und damit liegt man gar nicht mal so falsch. Anlieger ist zunächst einmal der Anwohner. Der muss schließlich zu seinem Grundstück gelangen. Ihm soll der Schutz der Anliegerbeschränkung dienen. Wohngebiete sollen nicht durch Fremde vollgeparkt werden. Auch will man seine Ruhe vor dem Durchgangsverkehr haben. Auf der anderen Seite sollen den Anwohnern keine Nachteile entstehen. Hauseigentümer wollen den Besuch von Handwerkern, Freunden und Bekannten. Geschäfte sind auf Kunden angewiesen. Jeder, der eine Beziehung zu einem Anwohner unterhalten oder anknüpfen will, darf also die Straße befahren.

Achtung: Wir sind in der Prüfung grundsätzlich keine "Anlieger" also nicht reinfahren. Wenn's dann doch passiert - bitte gleich zu erkennen geben, dass man es gemerkt hat und gleich eine Möglichkeit zum herausfahren finden.