Wenn Ihr hier geradeaus weiter wollt, dann geht doch bitte in die rechte von den beiden Geradeausspuren. Vom Rechtlichen dürft Ihr auch die linke nehmen - Ihr bekommt dann eventuell aber Probleme, wenn die Spurverengung kommt.
StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge in Abs. (2) steht: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."
StVO § 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge in Abs. (5) heißt es: "In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."