Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigter Bereich "Waldsiedlung"

Es ist wichtig beim Abbiegen auch mitzubekommen, ob man in ein verkehrsberuhigten Bereich fährt. Im verkehrsberuhigten Bereich gilt Schrittgeschwindigkeit, die Rechtsprechung beziffert das mit 4-7 km/h. Zum Vergleich: Fahren mit Leerlaufdrehzahl im ersten Gang, ohne Benutzung von Kupplung oder Bremse, ergibt bei den meisten Pkw ungefähr 10km/h. Dies ist in der Prüfung erlaubt! Weitere Regeln im verkehrsberuhigten Bereich: 1) Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen sie aber nicht unnötig behindern , 2) Kinder dürfen überall spielen, damit müssen die Fahrzeugführer auch rechnen, 3) das Parken ist nur auf besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt, 4) wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel rechts-vor-links, sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen.