Lastkraftwagen (C Klassen)

Für alle LKW Fahrzeuge müssen Sie ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben und im Besitz eines Klasse B Führerscheins sein.

Klasse C1: kleiner LKW

Dieser Lastkraftwagen hat ein Gewicht von mehr als 3,5t z.G., aber nicht mehr als 7,5t z.G. (und eine Anhänger von max. 750kg z.G.).

Sie können diesen Führerschein auch um die Klasse C1E erweitern, wenn Sie einen Anhänger mit einem größeren, zugelassenem Gewicht fahren wollen. Natürlich können Sie bei uns auch beide Führerscheine gleichzeitig machen. Dann beträgt der Grundbetrag einmalig 375€.

Grundbetrag:335€
Fahrstunde (je 45min):75€
Sonderfahrten (je 45min)*82€
Theorieprüfung:55€
Praxisprüfung:130€

Klasse C: Schwerer LKW

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.5t z.G. Dieser Führerschein schließt die Klasse C1 mit ein.

Sie können diesen Führerschein auch um die Klasse CE erweitern, wenn Sie einen Anhänger mit einem größeren, zugelassenem Gewicht (mehr als 750kg z.G) fahren wollen. Natürlich können Sie bei uns auch beide Führerscheine gleichzeitig machen. Dann beträgt der Gundbetrag einmalig 515€.

Grundbetrag:415€
Fahrstunde (je 45min):80€
Sonderfahrten (je 45min)*85€
Theorieprüfung:55€
Praxisprüfung:190€

ACHTUNG

Neue Regelung für Neulinge nach dem BKrFQG!

Wer seine Fahrerlaubnis als Busfahrer ab dem 10.09.08 oder als LKW-Fahrer ab 10.09.09 erwirbt, muss die Grundqualifikation nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) nachweisen.

Ausnahmen gibt es unter anderem für private Nutzung und Fahrzeuge die für Zivil- und Katastrophenschutz und die Feuerwehr eingesetzt werden!

Achtung: Wer vor dem 10.09.2008 seine Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE (Bus) oder vor dem 10.09.2009 seine Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE (Lkw) erwirbt, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung befreit. Aber auch er hat alle 5 Jahre seine Weiterbildung nachzuweisen.

Alle die, die Fahrerlaubnis davor schon hatten, haben die erste Weiterbildung innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation nachzuweisen. Dies erfolgt durch die Teilnahme an 35 Std. á 60 Min. in Teilen von mindestens 7 Std. á 60 Min. (ohne Prüfung).

Wer es bis zu den oben genannten Terminen nicht schafft erwartet eine Ausbildung mit 140 Std. á 60 Min. und einer IHK Prüfung.


* Nachtfahrten kosten 90€.