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Konstanz

Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Für Kraftfahrer im Güterkraft- und Personenverkehr gilt seit 2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Es regelt die berufliche Qualifikation und die Weiterbildung dieser Berufsgruppe. Dies gilt für alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer – incl. Aushilfsfahrer Termin: Ende erstes Quartal 2023

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Weiterbildung nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Zeit & Ort

Termin wird bekanntgegeben

Konstanz, Sankt-Stephans-Platz 4, 78462 Konstanz, Deutschland

Über die Veranstaltung

Für wen gilt das Gesetz?

Es gilt für alle gewerblichen Bus- und Lkw-Fahrer – auch für Aushilfsfahrer. Wer nur Fahrten zu privaten Zwecken unternimmt (z. B. private Umzüge oder Fahrten im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Vereinen), ist nicht betroffen.

Welchen Zweck verfolgt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)?

Berufskraftfahrer haben in ihrem Berufsalltag besondere Herausforderungen zu meistern. Die im Gesetz geregelte Weiterbildung soll deshalb spezielle tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und einen europaweit einheitlichen Aus- und Fortbildungsstand zu erreichen. 

Was schreibt die Berufskraftfahrerqualifikation vor?

Das Gesetz schreibt das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung (der sog. Grundqualifikation) bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) vor. Die Grundqualifikation kann entweder durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, eine Weiterbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben werden. Der Gesetzgeber verlangt außerdem, dass gewerbliche Lkw- und Busfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren. 

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