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Klasse L: Traktoren (Zugmaschinen) bis 40km/h bbH

 

Alter: 16 Jahre. 

Einschluss: Nein

Befristung: 15 Jahre

 

Dieser Führerschein ist für Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Die Geschwindigkeit beträgt 40km/h bbH. Mit Anhänger beträgt die Geschwindigkeit max. 25 km/h.

 

Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge von nicht mehr als 25 km/h Sie werden nur in Theorie ausgebildet und müssen auch nur eine theoretische Prüfung ablegen.

 

 

 

Klasse T: Traktoren (Zugmaschinen) bis 60 km/h bbH

 

Alter: 16 Jahre bei 40 km/h bbH, 18 Jahre bei 60 km/h bbH. 

Einschluss: AM, L

Befristung: 15 Jahre

 

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Zugmaschinen – auch mit Anhänger – mit einer bbH von nicht mehr als 60km/h fahren. Sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH - auch mit Anhänger - von 40km/h fahren.

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