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Information:

Aktuell haben wir die Ausbildung aller LKW-Klassen ausgesetzt.

Wir arbeiten jedoch mit Partnern zusammen, an die wir Sie gern weiterempfehlen

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Lastkraftwagen (C1 und C Klassen)

Klasse C1 und C1E: LKW bis 7,5 to z.G. und Anhänger

C1 / Alter: 18 Jahre.

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B. Befristung: Bis 50. Lebensjahr. Dieser Lastkraftwagen hat ein Gewicht von mehr als 3,5t z.G., aber nicht mehr als 7,5t z.G. (und ein Anhänger von max. 750kg z.G.).

 

C1E / Alter: 18 Jahre.

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse C1. Befristung: Bis 50. Lebensjahr.

Einschluss: BE, D1E bei Vorbesitz D1.

 

Sie können den C1 Führerschein auch um die Klasse C1E erweitern, wenn Sie einen Anhänger mit einem höheren zugelassenem Gewicht fahren wollen. (Fahrzeugkombination max. 12 t) Natürlich können Sie bei uns auch beide Führerscheine gleichzeitig machen. 

 

 

Klasse C und CE: LKW über 3,5 to z.G. und Anhänger

C / Alter: 18/21 Jahre.

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B. Befristung: 5 Jahre. Einschluss: C1. Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.5t z.G. (und ein Anhänger von max. 750kg z.G.).

 

CE / Alter: 18/21 Jahre. Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse C. Befristung: 5 Jahre. Einschluss: BE, C1E, T, D1E bei Vorbesitz D1, DE bei Vorbesitz D. Sie können den C Führerschein auch um die Klasse CE erweitern, wenn Sie einen Anhänger mit einem höheren zugelassenem Gewicht (mehr als 750kg z.G) fahren wollen. Natürlich können Sie bei uns auch beide Führerscheine gleichzeitig machen. Dann beträgt der Gundbetrag einmalig 515€.

 

 

HINWEIS: Neue Regelung für Neulinge nach dem BKrFQG!

 

Wer seine Fahrerlaubnis als Busfahrer ab dem 10.09.08 oder als LKW-Fahrer ab 10.09.09 erworben hat, muss die Grundqualifikation nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) nachweisen.

 

Ausnahmen gibt es unter anderem für private Nutzung und Fahrzeuge, die für den Zivil-,  Katastrophenschutz und die Feuerwehr eingesetzt werden!

 

Achtung: Wer vor dem 10.09.2008 seine Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE (Bus) oder vor dem 10.09.2009 seine Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE (Lkw) erworben hat, ist vom Nachweis der Grundqualifikation entsprechend der Besitzstandsregelung befreit. Aber auch er hat alle 5 Jahre seine Weiterbildung nachzuweisen.

 

Alle, die die Fahrerlaubnis davor schon hatten, haben die erste Weiterbildung innerhalb von fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation nachzuweisen. Dies erfolgt durch mind. 7 Schulungen à 60 Min. (ohne Prüfung).

 

Wer es bis zu den oben genannten Terminen nicht geschafft hat, benötigt eine Ausbildung mit 140 Std. à 60 Min. und eine IHK Prüfung. Dies gilt, wenn man nicht unter die Ausnahmen fällt und gewerblich fahren möchte.

Hier individuellen Preis ausrechnen !

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