
Mofa
Alter: 15 Jahre, E
Befristung: 15 Jahre
Prüfbescheinigung für Kleinkrafträder bis max. 25 km/h
Klasse AM: zwei- bis dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Alter: 16 Jahre, E
Befristung: 15 Jahre
Führerschein für Kleinkrafträder bis 45km/h und 50ccm oder max. 4 kw bei Elektromotoren
Leichtkraftfahrzeuge (z.B. Quads) dürfen die Leermasse von 350 kg (ohne Batterien) nicht übersteigen. (Hier ist auch der frühere Klasse S enthalten)
Klasse A1: Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Alter: 16 Jahre, E
Einschluss: AM
Befristung: 15 Jahre
Krafträder haben einen Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW, bei der das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Klasse A2: Kraftrad
Alter: 18 Jahre
Einschluss: A1, AM
Befristung: 15 Jahre
Mit diesem Führerschein sind Sie berechtigt, Motorräder – auch mit Beiwagen – mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW bei dem das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Ab einem Alter von 24 Jahren kann man direkt den unbeschränkten Führerschein Klasse A erwerben.
Klasse A: Kraftrad und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Der Führerschein der Klasse A beinhaltet die Führerscheinklassen A2, A1 und AM.
Alter: 24 Jahre direkt / 21 Jahre für dreirädrige KfZ / 20 Jahre bei Vorbesitz A2 von min. 2 Jahre
Einschluss: A2, A1, AM
Befristung: 15 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h