

Klasse B: Kraftfahrzeuge
Der Führerschein Klasse B gilt für Autos mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3500kg, max. 8 Fahrgastplätzen (9 mit Fahrersitz) und einem Anhänger bis 750kg. Anhänger über 750 kg sind erlaubt bei einer Fahrzeugkombination mit einem max. z.G. von 3500 kg.
Mit einem Führerschein der Klasse B sind Sie berechtigt, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren
Alter: 18 Jahre oder BF 17 (begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
Einschluss: AM, L
Befristung: 15 Jahre
Klasse B: Kraftfahrzeuge (Automatik)
Der Führerschein Klasse B mit Automatik-Eintrag gilt für Autos mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3500kg, max. 8 Fahrgastplätzen (9 mit Fahrersitz) und einem Anhänger bis 750kg. Man darf dann aber nur Personenkraftwagen mit einem Automatikgetriebe fahren. Mit einem Führerschein der Klasse B sind Sie berechtigt, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren.
Alter: 18 Jahre oder BF 17 (begleitetes Fahren mit 17 Jahren).
Einschluss: AM, L.
Befristung: 15 Jahre
Der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 Führerschein erlaubt seinem Besitzer ein Fahrzeug mit Anhänger zu führen, welches schwerer ist als 750kg z.G. sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg bis zu 4250 kg überschreiten darf. (Preise auf Anfrage)
Alter: 18 Jahre oder BF 17 (begleitetes Fahren mit 17 Jahren).
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B.
Klasse BE: Kraftfahrzeuge mit Anhänger
Der BE Führerschein erlaubt seinem Besitzer, ein Fahrzeug mit Anhänger zu führen, welcher schwerer ist als 750kg z.G. Wobei das z.G. des Zugfahrzeuges und das des Anhängers 3500 kg nicht überschreitet. Die Kombination aus beiden z.G. darf nicht mehr als 7000 kg betragen. Für die Ausbildung in der Klasse BE ist ein Klasse B Führerschein Voraussetzung.
Alter: 18 Jahre oder BF 17 (begleitetes Fahren mit 17 Jahren).
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B.
Natürlich können Sie den BE-Führerschein bei uns auch in Verbindung mit einem B-Führerschein erwerben. Die Theorieprüfung ist dann nur einmal erforderlich. Hier fallen jeweils zusätzliche Fahrstunden und eine praktische Prüfung an.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
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einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B.
Befristung:
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Hinweise:
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.